19.06.2023

Jugendrichter in unserer Schule – als Experte im Unterricht

In unserer letzten Politikstunde in der Klasse 7c hatten wir höchstrichterlichen Besuch.

Herr Georg Hollstegge, Richter am Amtsgericht Borken, war bei uns im Politikunterricht - und das war mit Spannung und Interesse von uns erwartet worden. In der Unterrichtsreihe "Wir Jugendliche und das Recht" hatten sich in den letzten Wochen einige Fragen aufgetan, die fleißig gesammelt und nun fachmännisch beantwortet wurden. 

Zum Beispiel fragten wir uns, ob Eltern für ihr Kind ins Gefängnis müssten, wenn dies einen anderen ermordet hätte; ein bisschen krass ist die Annahme schon, allerdings ... Nun, die Antwort ist: "Eltern bekommen keine Strafe (staatliche Sanktion im strafrechtlichen Sinne), wenn ihr Kind eine Straftat begeht, Strafen bekommt man immer nur für eine eigene Schuld. Allerdings könnte die Erziehungsfähigkeit der Eltern infrage gestellt werden, gegebenenfalls kommt ein Verfahren wegen Entzug des Sorgerechts (§ 1666 BGB) in Betracht." 

Oder auch: "Können Kinder von der Polizei festgenommen werden?" Herr Hollstegge antwortete darauf: "Kinder dürfen grundsätzlich – wie alle anderen auch – in polizeilichen Gewahrsam genommen werden, wenn von ihnen Gefahr ausgeht oder wenn es zu ihrem Schutz notwendig ist. Dabei geht es immer um Gefahrenabwehr nach Polizei- und Ordnungsrecht, nicht um Strafverfolgung. In der Regel werden dann aber sehr schnell die Erziehungsberechtigten verständigt und die Kinder in deren Obhut übergeben. Zum Schutz der Kinder können diese auch vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) in Obhut genommen werden. Das kann auch sehr schnell und spontan gehen." (Also die Paragraphen und so haben wir später noch als Info vom Richter bekommen.) 

Spannend fanden wir auch zu fragen, ob die Polizei auf ein Kind schießen dürfe, woraufhin unsere Lehrerin Frau Vornholt meinte, dass wir augenscheinlich zu viel Zeit mit Shooterspielen verbringen würden. Doch Herr Hollstegge konnte auch diese Frage souverän und auch in ganz lustiger Weise kontern: "Grundsätzlich dürfen Polizisten auf Minderjährige schießen, wenn das zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist, d. h. es darf keine andere Möglichkeit mehr geben. Das wird in der Regel nicht der Fall sein, weil Minderjährige meistens nicht so gefährlich sind. Je älter die sind, umso mehr könnte es sein. Bei Erwachsenen gilt die gleiche Regel."

Viele weitere Fragen wurden danach noch beantwortet, zum Beispiel ob man direkt zurückschlagen dürfe, wenn man zuvor angegriffen worden sei, und dann straffrei bleibe, ob nach römischen Recht Kinder hätten hingerichtet werden dürfen oder ob ich als Kind aus der Kirche austreten dürfe; die letzte Frage sollte von Pater Hubert, Frau Kliem und allen anderen Religionslehrer*innen bitte überlesen werden 😉 

Am Schluss der Stunde hatte Herr Hollstegge viele unserer Fragen beantwortet, allerdings hätten wir noch weiterfragen können. So schlug Herr Hollstegge vor, ihn doch in der Stufe 9 oder 10 im Amtsgericht in Borken zu besuchen. Da Frau Vornholt diesen Besuch des Richters organisiert hatte, stellte sie in Aussicht, dies in zwei Jahren ebenfalls tun zu können. Wir sind gespannt ... und möchten uns an dieser Stelle und auf diesem Wege nochmals für die gelungene Abwechslung und den Besuch von Herrn Richter Hollstegge bedanken.

Viele Grüße! Klasse 7c


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